14. Februar 2017
Den 9. Februar 2017 wird man sich merken müssen. Womöglich geht er später einmal als der Tag in die Geschichte ein, an dem die deutsche Willkommenskultur, wie wir sie bisher kannten, geendet hat. Nicht weil Hunderttausende engagierter Freiwilliger und Ehrenamtlicher ihre Hilfe und Arbeit für Flüchtlinge einstellen. Vielmehr ist Angela Merkel selbst mit ihrer Partei dabei, das Ruder herumzureissen. Die Chance auf eine vierte Kanzlerschaft erscheint als hinreichender Grund dafür. Aber auch sozialdemokratisch und grün mitregierte Länder drängt es offenbar, Handlungsfähigkeit zu beweisen angesichts des sich ausbreitenden Populismus neuer Bewegungen.
Die Beschlüsse, die Merkel den Ministerpräsidenten/innen der Bundesländer abgerungen hat (siehe
hier) sind der klarste und vielleicht kühlste weil berechnete Bruch mit der bis dato propagierten Zuversicht einer Gesellschaft, deren Offenheit zunehmend in Selbstzweifel und Mißtrauen umschlägt.
Die Vereinbarungen zwischen Berlin und den Länderchefs sind ohne die Anschläge von München, Würzburg, Freiburg und den Fall Anis Amri natürlich nicht denkbar. Angesichts einer zunehmend verunsicherten Gesellschaft soll jetzt ein Bündel von Maßnahmen, das sich vor allem an die Rechtlosen unter uns richtet, den Glauben an die Politik und eine ordnende Hand wieder festigen.
Ist dieses Bündel auch mit dem Rechtsstaat vereinbar? Abschiebungen sind in Deutschland Ländersache. Das jüngste Treffen erweckt den Eindruck, der Bund wolle nun ein Teil der Kompetenzen an sich ziehen. Die abweichenden Voten einiger Länder zeugen von der Sorge, dass und wie schnell Rechtsräume demnächst eingeschränkt werden könnten im Auftrag dieser ordnenden Hand. Wenn aber vermeintliche Gefahrenabwehr auf Kosten der freiheitlichen Grundordnung geht, ist ein point of no return erreicht. So hat z.B. Schleswig-Holstein diese Woche einen vorrübergehenden Abschiebestop für ausreisepflichtige Afghanen verhängt, mit der Begründung die unklare Sicherheit am Hindukusch gewährleiste zur Zeit nicht die Einhaltung völkerrechtlicher Standards, die mit der Rückführung der Abgeschobenen einhergehen müsse.
Bemerkenswert erscheint, dass mit keinem Wort in dem zwölf-seitigen Papier Merkels mit den Länderchefs von Integration als politischem Ziel für Deutsche und Flüchtlinge die Rede. Die Abmachung suggeriert vielmehr ein Szenario der potenziellen Bedrohung, das von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen und Geduldeten ausgeht. Selbst Flüchtlinge, die über eine freiwillige Rückkehr in ihre Heimat nachdenken, dürften von den neuen Ankündigungen bis ins Mark erschüttert sein.
Künftig soll etwa Abschiebehaft ohne Anordnung eines Richters auf bis zu zehn Tage ausgeweitet werden. Ein rechtlich höchst umstrittener Schritt. Bei der Einrichtung zentraler, vermutlich flughafennaher Rückkehrzentren unter Bundesaufsicht sollen die Bundesländer Listen mit zur Abschiebung bereitstehenden Ausreisepflichtiger zuliefern, wenn man das Beamtendeutsch auf seinen Kern herunterbricht. Das BAMF, als Behörde die das Asylrechtsverfahren als individuelles Recht zu prüfen hat, soll künftig Handys und SIM-Karten von Antragstellern auswerten können und bekäme damit polizeiähnliche Rechte. Auch wer schon länger in Deutschland geduldet ist, seinen Lebensmittelpunkt hier hat und Steuern zahlt, muss künftig fürchten, ohne Ankündigung abgeschoben zu werden.
Begründet werden diese Maßnahmen unter anderem mit dem Risiko möglicher „Gefährder“ unter den Ausreisepflichigen (Baden-Württemberg fordert hier Klärung, wie genau der Begriff „Gefährder“ definiert ist. Das macht Sinn, zumal er bisher vor allem in der aufgeladenen Debatte um Islam, Religion und Ausländer eine Rolle spielt ; militante Reichsbürger dagegen oder Täter von Brandanschlägen auf Asylbewerberheime werden, warum auch immer, nicht mit dem Attribut in Verbindung gebracht).
Dass der Staat erheblichen Gefahren gegenübersteht, kann vor dem Hintergrund der bekannten Ereignisse niemand abstreiten. Auch nicht, dass es erforderlicher Abwehrmaßnahmen bedarf, im Notfall präventiv. Dürfen aber Verfassungsgrundsätze, Asylrecht und Verhältnismäßigkeit dabei über Bord geworfen werden? Die Einsprüche von Thüringen und Baden-Württemberg im Annex der Beschlüsse lassen erahnen, dass – wenn nicht die Politik, so deutsche Gerichte – sich sehr bald mit der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse beschäftigen werden, falls diese zur Umsetzung gelangen.
Das Unerhörte wie auch Bedrückende an dem Beschluss-Papier ist, dass es so tut, als habe es spätestens seit 2015 keine aktive, erfolgreiche deutsche Zivilgesellschaft gegeben, die nach wie vor Vieles von dem auffängt und erledigt, was übervorsichtige, verunsicherte und zunehmend in Abwehr-Stellung verharrende Behörden nicht zuwege bringen. Das beginnt bei der Suche von Wohnraum für Menschen, die ein Jahr lang in Turnhallen als Notunterkünften ausharren müssen, ohne Privatsphäre und menschenwürdige Trennwände. Das betrifft Deutsch- und Integrationskurse, auf die Afghanen keinen rechtlichen Anspruch haben, zu denen ihnen viele dennoch verhelfen. Denn Helfer wie Ehrenamtliche wissen: Nichtstun wird schnell zur Belastung – für die Betroffenen selbst, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes. Dringend geboten erscheint hier etwa, die soziale Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auszubauen statt Terror-Experten und Polizei auf sie anzusetzen. Nicht ganz zu Unrecht wähnen Kritiker, dass sich Behörden zur Abschiebung vor allem junge Alleinstehende vornehmen könnten in Zukunft, weil diese sozial wie psychisch besonders verwundbar sind.
Man muss kein Freund von Abschiebe-Stopps sein, um zu erkennen, dass diese Beschlüsse das deutsche Asylrecht weiter aushöhlen werden. Ja sie könnten den Garantiegehalt dieses Grundrechts nachhaltig beschädigen. Der Blick in Geschichte, Theorie und Praxis der deutschen Migrationspolitik zeigt jedenfalls, dass wir es mit einer jahrzehntelangen Erosion in dieser Frage zu tun haben, weg von dem, was die Väter des Grundgesetzes einmal zur Maxime hatten, übrigens schon vor der grossen Reform des Asylrechts von 1992/93. (Zur Lektüre empfohlen sei hier u.a. die ‚Blackbox Abschiebung’/Edition Suhrkamp).
Soziologisch gesehen erscheint es halbwegs verwegen, mit einem Kanon aus staatlichen Verschärfungen lösen zu wollen, was faktisch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und bleibt. Stutzig macht im Text u.a ein Vokabular der Exklusion statt der Inklusion, das den Geist Mc Kinseyscher Beratungsmanagments atmet. Statt Maßnahmen zur Flüchtlings-, Asyl- und Integration in der Hand des Staates weiter zu zentralisieren wäre vielmehr der Versuch lohnenswert, gemachte Erfahrungen auf lokaler wie regionaler Ebene systematisch auszutauschen. Denn Verfahrens- und Vertrauens-Stau bedingen sich, wie Gespräche mit Ehrenamtlichen und Behörden immer wieder bestätigen. Wer die Flüchtlings- und Asylfragen als das Generationenproblem versteht, das sie sind, der sollte auch nicht müde werden, Politik wie Kanzlerin an ihre eigenen Worte zu erinnern: „Deutsche Gründlichkeit ist super, aber jetzt ist deutsche Flexibilität gefragt.“
Der aktuelle Druck auf die Politik rührt fraglos von den Rändern der Gesellschaft her. Deren Wähler setzen die etablierten Parteien unter den Zwang einer bürgernahen Politik. Nicht ganz zu Unrecht. Dies darf allerdings nicht dazu führen, einen zunehmend medienfähigen Populismus allein mit Werkzeugen aus der Kiste des sanktionierenden Staates zu begegnen. Wer so denkt fördert womöglich einen Ethno-Nationalismus, der sich zunehmend in Europa wie den USA breit macht.
Sind es – um einmal die deutsche Debatte im globalen Kontext anzusiedeln – mehr als imaginäre Linien, die hier zwischen europäischer Asylpolitik und dem jüngsten Einreiseverbot Donald Trumps für die USA verlaufen? In der Debatte um nach Afrika zu verlagernde Zentren zur Registrierung (und Abweisung) von Flüchtlingen in Libyen und den nordafrikanischen Ländern steht jedenfalls der Gedanke der Festung Europa im Vordergrund, die ihre Zähne zeigt. Maßgebende Wortführer in der EU haben bisher alle kritischen Einwände, die sich hierzu aus der Genfer Flüchtlingskonvention und Erfahrungen mit Staaten wie Libyen ergeben, vom Tisch zu wischen vermocht.
Helfer der Willkommenskultur und ihre Anwälte, deutsche Gerichte und Sachverständige werden sich deshalb neu orientieren müssen ab jetzt (s
. hier;
hier), falls sie nicht erleben wollen, was betroffene Pflegeeltern zuletzt passiert ist: die Flüchtlinge, die sie betreuen, hat man ohne Vorankündigung nach Afghanistan abgeschoben. Einer der frisch Abgeschobenen ist wenige Tage nach Ankunft bei einem Anschlag in Kabul verletzt worden. Bei dem Anschlag kamen 21 Menschen ums Leben. (hier) Ob sich daraus ein Anspruch auf Rückführung nach Deutschland ableiten lässt? Solche Fragen werden Behörden und Anwaltskammern in Zukunft absehbar beschäftigen.
Die Flüge mit Abschiebungen nach Afghanistan, seit Dezember letzten Jahres ein Flug pro Monat, haben besagten Politikwechsel schon vor monatsfrist angekündigt. Erkenntnisse über Einzelschicksale der Abgeschobenen nach Rückkehr in Afghanistan legen die Vermutung nah, dass es auf deutscher Seite an klaren, ausreichenden Kriterien für die Abschiebungen fehlt. Die wenigsten sind offenbar Schwerkriminelle, wie das Vokabular gegenüber der Öffentlichkeit suggeriert. Vielmehr scheinen Schwarzfahrer wie Kleindelinquenten darunter zu sein. Andere gehören der Minderheit der Hindus an, die schon längere Zeit in Afghanistan stigmatisiert ist und die unter den Taliban sogar mit farbigen Stoffmarkierungen als Minderheit gebrandmarkt wurde. Um jeden Abgeschobenen kümmern sich auf dem Flug bis zu drei Sicherheitsbeamte. Jeder Flug verursacht Kosten von rund 300.000 Euro. Verhältnismäßig?
Neben Organisationen wie Pro Asyl (
hier) haben sich mehrere Bundesverfassungsrichter kritisch geäußert über die dünne Grundlage, auf deren Basis man betroffene Afghanen zurück in ihre Heimat befördert hat. Das Problem ist vielfach ein Wettlauf mit der Zeit. Um alle Instanzen zum höchsten Gericht auszuschöpfen, müssen die Betroffenen zeitig erfahren, dass ihrem Mandant die Abschiebung droht. Fristen zur Unterrichtung, wie sie in die deutsch-afghanische Rückführungs-Erklärung enthält, scheinen nicht durchweg eingehalten worden zu sein.
Für viele der Abgeschobenen, so ist zu hören, endet in Kabul nach zwei Wochen der häusliche Schutz durch afghanische Behörden. Wer nach Jalalabad oder Herat weiterreist, ist dort nicht sicher, nach Kriterien des jüngsten UN-Berichts, den die Bundesregierung angefordert hat. Dabei muss man gar nicht automatisch das Szenario der Gefahr durch die Taliban bemühen, um klarzumachen, das vielfältige Gefahren im Alltag drohen. In Herat, der zweitgrössten Stadt des Landes etwa, sind Entführungen, die immer wieder tödlich enden, seit Jahren ein lukratives Geschäft. Ins Zielfeld können Afghanen mit oder ohne Kinder geraten sobald sie Ärmeren als reich oder neureich gelten. Als reich gilt oft, wer aus Europa zurück kommt und es dort ausgehalten hat.
Unverkennbar trägt Deutschland aufgrund von 16 Jahren militärischer Präsenz und zivilem Aufbau in Afghanistan eine Mitverantwortung für die (Sicherheits)Lage wie sie sich aktuell am Hindukusch präsentiert. Das zu leugnen grenzte an eine Verdrehung der Tataschen. Hätten die Geberländer mit dem ISAF-Militär zu Zeiten eine robuste afghanische Armee aufgebaut, es gäbe viele der Probleme heute wohl nicht. Ähnlich verhält es sich mit der desolaten wirtschaftlichen Lage, in die das Land nach dem Abzug des ISAF-Militärs und vieler Hilfsorganisationen gestürzt ist. Der Sturz war absehbar. Auch hier sind Deutschland und die Geberländern aufgerufen, nachhaltige Wirtschaftskonzepte mit der afghansichen Seite einzulösen, um die ausgelösten Abwanderungsbewegungen zu stoppen. Immer wieder erneuerte Millionen-Gelder sind kein Garant dafür. Vielmehr nachhaltige und langfristige Konzepte, die hiesige wie dortige Erfahrungen kultursensibel und pragmatisch zusammenbringen. Sehr wahrscheinlich werden v.a. junge Menschen in grösserer Zahl ihr Land gleichwohl verlassen. Die Zahlen werden hoch bleiben, wenn auch deutlich schwankend, aufgrund der Nachrichten von der Balkan-Route, dem Sterben im Mittelmeer etc., die sich nicht nur in Afghanistan herumgesprochen haben. Maßgebend ist, die Ursachen für soziale und gesellschaftliche Ungleichheit anzugehen und die endemische Korruption in den Griff zu bekommen.
Was lernen wir aus all dem? Willkommenskultur ist an Werte, Überzeugungen und eine Grundhaltung gebunden. Eine dazugehörige Kultur will erarbeitet und gelebt sein. Sie wächst nicht aus einer (medial bestärkten) subjektiven Überzeugung das Richtige zu tun, wie das zunehmend kritische Echo älterer wie neu migrierter Mitbürger und Intellektueller in unseren Feuilletons zeigen. Der Aufruf des neuen Bundespräsidenten gemeinsam „mutig zu sein“
kann in diesem Kontext nur Wirkung entfalten, wenn es eine Debatte jenseits von Rechtsverschärfungen gibt. Jeder Schritt, der sich davon entfernt, kommt der Absage an eine Gesellschaft gleich, die sich eine wie auch immer geartete Verbesserung der Situation im Dialog zutraut. Besonders gefordert sind hier auch die Medien, die sich in Wort- und Themenwahl unbedingt hinterfragen müssen. Fast täglich wachen wir mittlerweile auf mit Schreckensmeldungen über vermeintliche ‚Gefährder‘, Razzien gegen mutmaßliche Salafisten oder minderjährige IS-Sympathisanten, von denen viele aus der Mitte dieser Gesellschaft stammen. Viel zu selten wachen wir dagegen auf mit Beispielen praktizierter Integration und kritischer Reflexion über unser Fremd- und Selbstbild im Frühstücksfernsehen, oder von erfolgreicher Konfliktlösung unter neuen wie alten Mitbürgern im. Mit der nötigen Ausgewogenheit wäre hier schon viel geholfen.
(Foto/Düsseldrofer Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan, 11.2.17 / Q: Ehsan Hadid, Forum Afghanischer Migranten Köln)